Jahresabschluss
Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften sowie spezieller von der Unternehmensform abhängiger Rechtsnormen und von im Einzelfall gegebenen Gesellschaftsverträgen.
Aufgrund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen Steuer- und Handelsrecht immer weiter auseinander, was immer häufiger die Erstellung einer von der Handelsbilanz abweichenden Steuerbilanz notwendig macht. Die seit 2014 für jedes Unternehmen bei der Finanzverwaltung einzureichende E-Bilanz verstärkt diesen Trend noch.
Der Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren und andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die steuerliche Belastung zu reduzieren, führt immer öfter zu Optimierungsentscheidungen. herz unterstützt Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl.
In folgenden Bereichen unterstützen unsere Experten Sie gerne:
- Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen nach HGB und rechtsformspezifischen Vorschriften unter Beachtung individueller Gegebenheiten
- Plausibilitätsbeurteilungen bei der Jahresabschlusserstellung
- Überleitung von Handelsbilanzen zu Steuerbilanzen
- Erstellung der Steuerbilanz inklusive Einreichung nach der E-Bilanz-Taxonomie beim Finanzamt
- Berechnung des Übergangsergebnisses beim Wechsel der Gewinnermittlungsart
- Beratung zu steuer- und handelsrechtlichen Wahlrechten