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Slogan: Sie steuern, herz berät

Jahresabschlusserstellung

Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften sowie spezieller von der Unternehmensform abhängiger Rechtsnormen und von im Einzelfall gegebenen Gesellschaftsverträgen.

Aufgrund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen Steuer- und Handelsrecht zunehmend auseinander, was immer häufiger die Erstellung einer von der Handelsbilanz abweichenden Steuerbilanz erfordert. Die seit 2014 für jedes Unternehmen bei der Finanzverwaltung einzureichende E-Bilanz verstärkt diesen Trend noch.

Unternehmen wollen einerseits wirtschaftliche Stärke demonstrieren und andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die steuerliche Belastung reduzieren. Mit steigender Tendenz müssen daher Optimierungsentscheidungen gefällt werden. herz unterstützt Sie mit viel Fingerspitzengefühl bei dieser Aufgabe.

Die Leistungen im Bereich Jahresabschlusserstellung:

  • Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
  • Erstellung von steuerrechtlichen Jahresabschlüssen (auch als sog. E-Bilanz)
  • Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen
  • Erstellung von Hinterlegungs- bzw. Offenlegungsexemplaren
  • elektronische Übermittlung an alle Adressaten
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